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Änderungen im Zulassungsverfahren - hier drohen hohe Einbußen

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3. Liga: Änderungen im Zulassungsverfahren - hier drohen hohe Einbußen
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Der DFB hat Änderungen im Zulassungsverfahren beschlossen. Wer lange keine Rasenheizung besitzt, dem drohen alle TV-Einnahmen wegzubrechen.

In der Regionalliga und der 3. Liga lagen in den letzten Jahren Verschärfungen beim Zulassungsverfahren im Trend. Nun gab der DFB am Freitag (8. Dezember) bekannt, dass es auch für die neue Saison weitere Anpassungen für die 3. Liga geben wird.

Worum geht es? Der DFB hat sich zum Ziel gesetzt, die 3. Liga weiter zu professionalisieren. Dazu gehört auch, dass alle Stadien eine Rasenheizung besitzen (oder alternativ ein komplett überdachtes Stadion) und ein entsprechendes Flutlicht.

So kann ein geregelter Spielbetrieb im Winter sichergestellt werden, es sei denn, es gibt Wintereinbrüche wie zuletzt in Bayern. Aber bei normalen Winter-Witterungsverhältnissen soll es möglich sein zu spielen, wenn die DFB-Forderungen umgesetzt wurden.

Wenn Klubs (derzeit besitzt nur der SSV Ulm keine Rasenheizung) oder Aufsteiger gegen diese Vorgaben verstoßen, drohen Einbußen bei der TV-Vermarktung. Denn: Verfügt die eigentliche Heimspielstätte über keine Rasenheizung oder Überdachung des Spielfelds, muss der Klub im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein drittligataugliches Ausweichstadion für alle Heimspiele zwischen dem 15. November und 31. März der betreffenden Saison benennen.

Der DFB gab bekannt: Nimmt der Verein diese Möglichkeit in Anspruch, erhält er 25 Prozent weniger Erlöse aus der zentralen TV-Vermarktung für diese Spielzeit – es sei denn, er kann bis 15. November eine neue Rasenheizung oder Überdachung im heimischen Stadion nachweisen.

Und es geht noch weiter: Wer die Auflagen auch im zweiten Jahr nicht erfüllen kann, dem werden sogar 50 Prozent der TV-Gelder abgezogen. In jeder weiteren Saison würde sich der Abzug um weitere zehn Prozent erhöhen, bis 100 Prozent der Erlössumme betroffen wären.

Außerdem gilt: Wer eine Rasenheizung einbaut oder einbauen kann, der hat auch diverse Auflagen zu erfüllen. Die Rasenheizungen in der 3. Liga sollen möglichst klimafreundlich betrieben werden.

Neuanlagen müssen demnach vollständig aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Darüber hinaus muss eine Wärmedämmung gegenüber dem Baugrund eingebracht werden. Die Einbauhöhe ist auf ein Minimum zu reduzieren. Es sind grundsätzlich mehrere Heizkreisläufe vorzusehen, um nicht zwingend das gesamte Spielfeld, sondern nach Bedarf einzelne Spielfeldbereiche punktuell beheizen zu können.

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